Ziel der Fahrerschulung:
Um eine Hubarbeitsbühne führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Betrieb muss somit über ausgebildete Hubarbeitsbühnenbediener verfügen, die mit Hubarbeitsbühnen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen erfordert die Ausbildung nach DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500), Kapitel 2.10, Betreiben von Hebebühnen. Weiterhin muss ein schriftlicher Fahrauftrag durch die jeweilige Firma erteilt werden.
Eine Vielzahl von Unfällen, zum Teil auch mit tödlichem Ausgang, beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen zeigt uns, wie wichtig Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind.
Viele Vorschriften sind zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen erforderlich.
Laut DGUV Grundsatz 308-008 und erfolgreich abgelegter Prüfung dürfen folgende Hubarbeitsbühnen geführt werden:
Erfahrungsgemäß ist die Dauer der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 Pkt. 3 abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag:
Teilnehmervoraussetzungen:
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Prüfung bekommt der Hubarbeitsbühnenbediener seinen Fahrausweis.
Themen der Schulung:
Ausbildungsdauer
1-tägiger Lehrgang
Verpflegung (Warm,- Kaltgetränke und Snackes) inklusive.
Jährliche Unterweisungen (ca. 1-2 Stunden)
Preis auf Anfrage
Bei Teilnehmerzahlen über 6 Personen Sonderpreis und Schulung vor Ort möglich.
Freitag, 19.02.2021
Freitag, 19.03.2021
Mittwoch, 14.04.2021
jährliche Unterweisung
Freitag, 12.03.2021 von 11:00 Uhr - 12:30 Uhr oder jederzeit bequem als Onlineunterweisung