gemäß DGUV Regel 100-500 und dem DGUV Grundsatz 308-008
Vorteile
Hintergrund
Um Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen ausbilden zur dürfen, müssen nach dem DGUV Grundsatz 308-008alle Ausbilder/innen hierzu fachlich geeignet sein. Dies erfolgt durch eine Erstausbildung sowie deren stetige Weiterbildung.
Befähigte Personen:
Der Unternehmer selber steht hier in der Verantwortung, dass er nur geeignetes Personal einsetzt. Er hat sich von der Qualifikation der befähigten Person zu überzeugen – nicht nur einmal, sondern regelmäßig
Zielgruppe (m/w)
Alle Mitarbeiter die Seminare zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen durchführen, bzw. dies zukünftig beabsichtigen
Voraussetzung
Erfahrungen im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
Inhalte
Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-008
Abschluss
Zertifikat
Dauer
3 Tage (Mo.- Mi.)
1. Tag: 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
2. Tag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
3. Tag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Option:
- Zusatzmodul* am 1. Tag Arbeitsschutz (08:00 Uhr - 12:00 Uhr)
- Zusatzmodul* am 3. Tag Präsentationstechniken (13:00 Uhr - 17:00 Uhr)
* gegen Aufpreis
Zusatzinformationen
Eine persönliche Schutzausrüstung wie Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe sind selbst mitzubringen.
Zusatzleistungen: (Registrierung im Wert von 98,90 €)
Netto: 916,72 EUR
Brutto: 1.090,90 EUR
Basisleistungen:
Zusatzleistungen: (Registrierung und Bildungsmittel im Wert von 276,52 €)
Netto: 1.000,76 EUR
Brutto: 1.190,90 EUR
Basisleistungen:
Zusatzleistungen: (Registrierung und Bildungsmittel im Wert von 417,37 €)
Netto: 1.084,79 EUR
Brutto: 1.290,90 EUR
Ausbildung
Montag 15.03. - Mittwoch 17.03.2021 - Beginn: 13:00 Uhr - Ende 12:00 Uhr
Montag 27.09. - Mittwoch 29.09.2021 - Beginn: 13:00 Uhr - Ende 12:00 Uhr