Hubarbeitsbühnen-Ausbildung

Ziel der Fahrerschulung:
Um eine Hubarbeitsbühne führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Betrieb muss somit über ausgebildete Hubarbeitsbühnenbediener verfügen, die mit Hubarbeitsbühnen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.

Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen erfordert die Ausbildung nach DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500), Kapitel 2.10, Betreiben von Hebebühnen. Weiterhin muss ein schriftlicher Fahrauftrag durch die jeweilige Firma erteilt werden.

Eine Vielzahl von Unfällen, zum Teil auch mit tödlichem Ausgang, beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen zeigt uns, wie wichtig Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind.
Viele Vorschriften sind zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen erforderlich.
Laut DGUV Grundsatz 308-008 und erfolgreich abgelegter Prüfung dürfen folgende Hubarbeitsbühnen geführt werden:
Erfahrungsgemäß ist die Dauer der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 Pkt. 3 abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag:

  • Scherenhubarbeits- und Stempelmastbühnen Typ 3a: 1 Tag
  • selbstfahrenden Teleskop- und Gelenkteleskophubarbeitsbühnen Typ 3b: 1 Tag
  • LKW-Hubarbeits- und Anhängerhubarbeitsbühnen Typ 1b: 1 Tag
  • Hubarbeitsbühnen auf Kettenfahrwerk und Sonderbauarten: auf Anfrage

Teilnehmervoraussetzungen:

  • Mindestalter zum Erhalt eines Hubarbeitsbühnenführerscheins 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • G 41 Höhentauglichkeitsuntersuchung 
  • Schwindelfrei
  • die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache gut verstehen und sprechen können
  • arbeitsmedizinische Vorsorge für das Arbeiten mit Absturzsicherung lt. DGUV Information 250-449 (ehemals BGI/GUV-I 504-41)
  • DGUV V1
  • DGUV G 308-008

Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Prüfung bekommt der Hubarbeitsbühnenbediener seinen Fahrausweis.

Themen der Schulung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb allgemein
  • Prüfungen
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln – Verkehrswege
  • Einweisung/Bedienerübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Ausbildungsdauer

1-tägiger Lehrgang

Verpflegung (Warm-, Kaltgetränke und Snacks im Rahmen der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen) inklusive.

Preis auf Anfrage

Bei Teilnehmerzahlen über sechs Personen ist eine Schulung vor Ort möglich.

Nächste Termine

 

 

23.04.2024

03.06.2024

 

Jährliche Unterweisung

Jederzeit als Onlineunterweisung oder nach Absprache

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